FAQ zum „Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege“ (Stand 12. Juli 2023)

Veröffentlicht am: 12. Juli 2024

Die Kindertagespflege ist eine familienunterstützende und familiennahe Form der
Kindertagesbetreuung durch Kindertagespflegepersonen, insbesondere für Kinder unter drei
Jahren oder im Rahmen eines besonderen oder ergänzenden Betreuungsbedarfes.
Jedes betreute Kind ist vertraglich und pädagogisch einer Kindertagespflegeperson zuzuordnen.

Der Landtag des Landes Brandenburg hat am 21. Juni 2023 das Gesetz zur Stärkung der
Kindertagespflege vom 28. Juni 2023 (GVBl. I Nr. 12) und damit die Reform des Kindertagespflegerechts
im Land Brandenburg beschlossen.

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Gesetz.