11.04.2023 – Pressemitteilung – Höhere Betriebskostenpauschale entlastet Kindertagespflegepersonen. Gefahr von Altersarmut bleibt bestehen.

Veröffentlicht am: 11. April 2023

Zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale für Kindertagespflegepersonen erklärte die Vorsitzende des Landesverbandes für Kindertagespflege Brandenburg, Ingrid Pliske-Winter.

„Die Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Betriebskostenpauschale von 300 auf 400 EUR ist eine gute Botschaft für die Kindertagespflegepersonen. Die Corona-Pandemie und die extremen Preissteigerungen haben viele Kindertagespflegepersonen wirtschaftlich stark belastet. Die höhere Betriebskostenpauschale senkt die Steuerlast. Ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen bedeutet aber auch, geringere Rentenversicherungsbeiträge und langfristig damit eine geringere Rente. Die Bedrohung durch Altersarmut bleibt damit für viele Kindertagespflegepersonen auch nach 25 oder 30 Jahren Vollzeittätigkeit in der Kindertagespflege gegeben. Diese Baustelle muss zwingend angegangen werden, wenn wir mehr Menschen motivieren wollen, die herausfordernde Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu übernehmen und dem Trend sinkender Kindertagespflegestellen in Brandenburg entgegenwirken wollen. Wir benötigen die Kindertagespflege: Ohne die rund 850 Kindertagespflegepersonen in Brandenburg hätten viele Eltern keine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder.

Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung in Deutschland.“