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Mitgliedschaft

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Beim Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg können sowohl Vereine und Verbände,
die sich für die Kindertagespflege interessieren, wie auch Einzelpersonen, anmelden.

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Satzung

Aufgaben & Pflichten

Kosten einer Mitgliedschaft

*Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für nicht beitragsfreie Mitglieder wird durch die Mitgliedsversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Sind Mitglieder des Vereins aktiv tätige Kindertagespflegepersonen aus Brandenburg, so sind sie gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 KitaG beitragsfrei zustellen. Hierzu muss dem Vorstand glaubhaft versichert werden, dass eine aktuell gültige Pflegeerlaubnis vorliegt. Dies wird stichprobenweise geprüft. Stand 2024.

Der Beitrag wird generell durch SEPA-Lastschriftverfahren als Jahresbeitrag bis zum 01.03. des lfd. Jahres eingezogen. Es wird einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 14,-€ erhoben. Bei Rückbuchungen im Bankeinzugsverfahren wird die Rücklastgebühr dem jeweiligen Mitglied bei der nächsten Abbuchung bzw. gesondert in Rechnung gestellt.

Vorteile einer Mitgliedschaft

Mitglieder erhalten regelmäßig und vorrangig Informationen z.B. in Form von Rundmails. Bei der Möglichkeit der Teilnahme an vielen Fortbildungen und Veranstaltungen werden Mitglieder bevorzugt.

Informationen zur Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht sowohl juristischen Personen als auch natürlichen Personen offen, die bereit und in der Lage sind, an der Verwirklichung des Satzungszweckes und der Satzungsziele mitzuwirken. Personen, welche die Aufgaben des Landesverbandes fördern wollen, können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.

Stimmrecht in der Mitgliederversammlung

1. Ordentliche Mitglieder
Jedes Mitglied, das natürliche oder juristische Person oder Verbandsfunktionsträger nach § 4 (3) der Satzung ist, hat eine Stimme, auch wenn mehrere Eigenschaften zusammentreffen.

2. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht § 4 Punkt 2 der Satzung.
Die stimmberechtigten Mitglieder üben das Stimmrecht entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte aus. Eine Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen und ist dem/der Versammlungsleiter/in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. Eine Vertretung aufgrund einer schriftlichen Vollmacht ist nur für ein anderes stimmberechtigtes Mitglied möglich.

Über Aufnahme der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand entsprechend den Satzungsbestimmungen. Der Beschluss ist zu protokollieren.

Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die Mitgliedschaft endet ferner:
1. bei juristischen Personen bei deren Auflösung
2. mit dem Tod des Mitglieds
3. durch Ausschluss durch den Verband

Bei grobem Verstoß eines Mitglieds gegen den Verbandszweck erfolgt ein Ausschluss aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Das auszuschließende Mitglied hat hier das Recht auf Anhörung

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per Post

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verschicken an:

Französische Straße 1
15374 Müncheberg

Beitragsordnung

  1. Alle (aktiv tätigen) Kindertagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis aus Brandenburg, sind gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 KitaG beitragsfrei.
  2. Der Mitgliedsbeitrag für eine juristische oder natürliche Person, die keine aktiv tätige Kindertagespflegeperson aus Brandenburg gemäß §45 Abs.1 ist, beträgt 100,-€ pro Kalenderjahr. Der Beitrag wird generell durch SEPA-Lastschriftverfahren als Jahresbeitrag bis zum 01.03. des lfd. Jahres eingezogen. Es wird einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 14,-€ erhoben. Bei Rückbuchungen im Bankeinzugsverfahren wird die Rücklastgebühr dem jeweiligen Mitglied bei der nächsten Abbuchung bzw. gesondert in Rechnung gestellt.