Überblick in Brandenburg

Die Kindertagespflege ist gemäß SGB VIII i.V. mit dem KitaG Brandenburg ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Trotz dieser einheitlichen Regelung treten auf der Ebene der Landkreise sowie Städte und Gemeinden z. T. deutlich unterschiedliche Regelungen für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege auf.  

Zum Stichtag 01.03.2023 waren es 747 Kindertagespflegepersonen, die insgesamt 2.975 Kinder betreuten.

Am 01.03.2017 – wurden noch 3955 Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege durch 1.100 Kindertagespflegepersonen betreut.

Ein Rückgang um 32 % der in der Kindertagespflege tätigen Personen.