Für Eltern

Der Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg (LVKTB) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Kindertagespflege in Brandenburg. Wir setzen uns für die Interessen von Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kindern ein und bieten ein umfassendes Angebot an Informationen, Beratung und Qualifizierung.

Ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kita

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre Betreuungsform, welche sich durch kleine Gruppengrößen – von max. 5 Kindern auszeichnet. Gerade für die Entwicklung von Kleinkindern (U3) ist diese Betreuungsform aus pädagogischer Sicht besonders optimal. Hier können die Kindertagespflegepersonen (Tagesmutter/Vater) besonders einfühlsam auf die Bedürfnisse ihrer Schützlinge eingehen. Die Nähe zur Kindertagespflegeperson gibt dem Kind Sicherheit und Orientierung, in kleinen Gruppen knüpfen die Babys und Kinder erste soziale Kontakte. Den Eltern bietet die hohe Flexibilität in der Kindertagespflege bei der Organisation von Berufsalltag und Kinderbetreuung eine große Hilfe.

Pädagogik und frühkindliche Bildung als Mittelpunkt der Kindertagespflege

Die Kindertagespflegepersonen in Brandenburg arbeiten nach dem Bildungsplan und KitaG i.V.m. der Kindertagespflegeverordnung Brandenburg. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung, planen pädagogische Angebote und fördern ihre Bildung. Weiterhin ermöglichen sie ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt spielerisch zu erkunden. In einigen Landkreisen können Tagesmütter/Väter, nach entsprechender Konzeption/Qualifikation, Kinder bis zum Schuleintritt betreuen.

Die Sicherheit in den Räumlichkeiten der
Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter)

Die Fachberatung und das Jugendamt prüfen die Räumlichkeiten der Kindertagespflegepersonen bei einem persönlichen Besuch auf ihre Eignung, den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Beispielhafte Kriterien sind Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder und die Ausstattung mit altersgerechtem Spiel,- Lernmaterialien. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Sicherheitsvorkehrungen für die Aufnahme eines Tageskindes ausreichen. Die Kindertagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, eine gesunde Ernährung. Viele Kindertagespflegepersonen kochen täglich frisch. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert, zuständig ist die „Unfallkasse Brandenburg“:

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Kindertagespflege informieren will?

An das örtliche Jugendamt, alle konkreten Fragen rund um Eignung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen werden dort entschieden. Die Bildung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege steht dabei gleichrangig neben der Förderung von Kindern in der KITA. Beide Betreuungsformen sind gleichwertig! Denn nur so können Eltern die beste Entscheidung für die Betreuung ihrer Kinder treffen. Sie haben nach §5 SGB VIII ein Wunsch und Wahlrecht. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Betreuung, Erziehung, Bildung und Ernährung

Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können zwischen Eltern und Tagesmutter bzw. Tagesvater individuell vereinbart werden. Dabei ist die Ausgestaltung der Betreuungszeiten so flexibel, dass hier eine optimale Anpassung an den tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern möglich ist – und das auch zu Zeiten, die in der Regel von Einrichtungen wie Krippen, Kindertagesstätten nicht angeboten werden können wie zum Beispiel über Nacht, am Wochenende oder als Ergänzung zu den Öffnungszeiten in der Einrichtung.

Kinder erforschen mit unbändigem Tatendrang die Welt und lernen in jedem Moment ihres Lebens. Sie erfahren Stück für Stück, wie ihr eigener Körper funktioniert, wie sie mit anderen zusammenleben und kommunizieren können und wie Dinge und Materialien beschaffen sind.

Das Sammeln von Erfahrungswerten erfolgt in jedem der sieben Bildungsbereiche:

Erwachsene können Kinder bei dieser Entwicklung maßgeblich unterstützen. Dazu sollten sie den Kindern die erforderliche Sicherheit vermitteln, um ihrer Neugier nachgehen zu können und auch die benötigten Freiräume zum Experimentieren schaffen.

Eine der Hauptaufgaben von Kindertagespflegepersonen ist es, die vielfältigen Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und ihre Entwicklung zu fördern.

Kinder brauchen eine sichere Umwelt, in der sie sich frei und unbeschadet bewegen können. Dazu gehören grundlegende Sicherheitsvorkehrungen, etwa Steckdosensicherungen oder das Befestigen von Regalen und Schränken an der Wand.

Zur gesundheitlichen Förderung des Kindes gehören aber auch eine ausgewogene Ernährung und angemessene hygienische Zustände, um der Ausbreitung von Keimen vorzubeugen. Über die Praxis vor Ort erteilt das Jugendamt Auskunft und der Landesverband.

Betreuungsformen

Vermittlung


Dann ist ihr Ansprechpartner für die Kindertagespflege das örtliche Jugendamt bzw. ein durch das Jugendamt beauftragter freier Träger der Kindertagespflege, zum Beispiel ein Tageseltern-Verein. Das Jugendamt überprüft die persönliche Eignung und erteilt Tagesmüttern/-vätern ihre Pflegeerlaubnis.

Aufgaben

Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) haben regional unterschiedliche Aufgaben.

• informieren und beraten Eltern und (zukünftige) Kindertagespflegepersonen über die Kindertagespflege
• vermitteln Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege
• sind Ansprechpartner und Bildungsträger für die Qualifizierung und Fortbildung
• begleiten alle Betreuungsverhältnisse und stehen Eltern und Tagesmüttern/-vätern beratend zur Seite.