23.03.2020 !WICHTIG!
Veröffentlicht am: 23. März 2020
!! Wichtig !!
Liebe Kindertagespflegepersonen,
nachfolgendes Schreiben aus dem MBJS /Ref.22 – an die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise -zur Kenntnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenem Anlass – u.a. wegen eingehender Nachfragen aus Jugendämtern und von Kindertagespflegepersonen – möchte ich darauf hinweisen:
*Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 20.März 2020 sollen Kindertagepflegestellen nunmehr grundsätzlich geschlossen werden * (s.u.). Sie können aber auch im Einzelfall als Notfallversorgung durch Entscheidung der Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern weiter betrieben werden.
Ist die Schließung der Kindertagespflegestelle über das örtliche Gesundheitsamt und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angezeigt, kann die Finanzierung mit guten Gründen weiterlaufen.
Weder der Tatbestand des § 23 SGB VIII, noch der des § 18 KitaG lassen erkennen, dass der Fall einer Schließung durch höhere Stellen zu einer Versagung der Finanzierung führen muss. Auch die Förderung des Landes wird fortgeführt, wenn die Finanzierung der Kindertagespflege durch Sie fortgesetzt wird.
Beste Grüße
Volker-Gerd Westphal
Leiter der Abteilung
Kinder, Jugend, Sport und Weiterbildung