14.04.2021 – Zutrittsverbot Kindertagespflege

Veröffentlicht am: 14. April 2021

Die Gewährleistung eines möglichst effektiven Infektionsschutzes für Kinder, Eltern und Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung ist ein sehr wichtiges Anliegen der Landesregierung. Dabei sind alle Anstrengungen darauf ausgerichtet, den Betrieb der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflege) so gut und so lange wie möglich trotz der großen Herausforderungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.

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