09.02.2022 – Informationen zur Testung bei Ausbruchsgeschehen Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und dem MBJS vom 7. Februar 2022
Veröffentlicht am: 9. Februar 2022
Aktuell steigen die Inzidenzen in der Altersgruppe 0 – 5 Jahre rasant an, sodass
die Kinder im besonderen Maße vom Infektionsgeschehen betroffen sind und das
Hereintragen der Infektionen in die älteren Altersgruppen vermehrt stattfinden
kann.
Die nicht zu ändernden ungünstigen Rahmenbedingungen in einer Kindertagesbetreuung (kein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, keine Abstandseinhaltung, kein zugelassener Impfstoff) ermöglichen eine hocheffiziente Virusausbreitung in den betroffenen Altersgruppen.
In der Regel sind die Verläufe bei COVID-infizierten Kindern weniger komplikationsbehaftet im Vergleich zu Erwachsenen. Folgeerkrankungen wie
Pediatric Inflammatory Multisystem Syndrome (PIMS) und Long-COVID kommen vor, sind
aber aktuell noch nicht abschließend zu bewerten.
Insgesamt sollten unter den genannten Aspekten daher Infektionen in diesen Altersgruppen so verzögert und so gering wie möglich stattfinden.
Darüber hinaus werden durch nicht identifizierte asymptomatische Virusträger in
diesen Kitagruppen weitere Eintragungen in das direkte soziale Umfeld und damit
ggf. auch in vulnerable Gruppen begünstigt. Die Folge sind weitere sich schnell
ausbreitende Infektionsketten, die die Viruslast im sozialen Umfeld mit hoher
Dynamik erhöhen. Daher ist bei aufgetretenen Indexfällen in einer Kitagruppe eine
Reduzierung weiterer Infektionsübertragungen nur durch die tägliche
Antigen-Testung der Kontaktkinder zur Identifizierung von asymptomatischen Virusträgern
möglich.
Bei Ausbruchsgeschehen mit dem SARS-CoV-2 Virus in Kita/Schule/Hort sollten folgende Vorgaben gelten:
• Bei mehr 50 % der Infektionen in einem zeitlichen Zusammenhang in einer
Klasse/Gruppe –> geht die ganze Klasse/Gruppe für 1 Woche in Quarantäne
• Bei unter 50 % Infektionen in einem zeitlichen Zusammenhang in einer
Klasse/Gruppe –> keine Quarantäne, aber für 5 Tage verpflichtende tägliche
(von den Einrichtungen zur Verfügung gestellten) Antigen-Selbsttests von Kontaktpersonen durchführen lassen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass damit zu rechnen ist, dass auf Anordnung der zuständigen Gesundheitsämter Betreuungsgruppen für eine Woche in Quarantäne gehen müssen, wenn mehr als die Hälfte der in der Bezugsgruppe betreuten Kinder in einem zeitlichen Zusammenhang nachweislich infiziert
wurden.
Da vorgesehen ist, dass die Gesundheitsämter in diesem Fall für die gesamte Gruppe die Absonderung anordnen, ist davon auszugehen, dass für diese
Kinder kein Anspruch auf Notbetreuung gemäß § 24 Abs. 8 S. 1 Eindämmungsverordnung besteht.
Eine vorrangige Weiterbetreuung (Notbetreuung)im Sinne der Eindämmungsverordnung ist nur bei nicht infizierten und nicht in Quarantäne befindlichen Kindern zulässig.
Folgende Kinder müssen grundsätzlich nicht in Quarantäne, wenn sie keine
typischen Symptome aufweisen (nach COVID – 19 – Schutzmaßnahmen -Ausnahmenverordnung des Bundes in Verbindung mit der Zweiten SARS – CoV -2 – Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg):
• doppelt geimpfte Kinder, wenn die letzte Impfung weniger als 3 Monate zurückliegt,
• geimpfte genesene Kinder /frisch Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Sind weniger als die Hälfte der Kinder, die in der Bezugsgruppe betreut werden, von der Infektion betroffen, muss keine Quarantäneangeordnet werden. Es soll dann aber für fünf Tage eine verpflichtende tägliche Selbsttestung der Kontaktpersonen angeordnet werden.
Mangels speziellerer fachlicher Hinweise sollten die Kindertagespflegepersonen damit rechnen, dass diese Hinweise auch bei Ausbruchsgeschehen in Kindertagespflegestellen herangezogen werden.
Bei jedem Ausbruchsgeschehen in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen ist aber immer die konkrete Anordnung durch die zuständige Gesundheitsverwaltung abzuwarten und zu beachten.
Der Gesundheitsverwaltung steht dabei ein Ermessensspielraum zu.
Aktuell werden die Auswirkungen des anliegenden Schreibens auf das Rahmentestkonzept für den Vorschulbereich geprüft. Sobald sich Ergänzungen ergeben, werden Sie über diese informiert.
Parallel dazu wird geprüft, ob sich das Land über eine Ergänzung der Förderrichtlinie SARS- CoV – 2 – Testungen Kitakinder 2022 vom 19. Januar 2022 auch finanziell an dieser zusätzlichen Testbeschaffung beteiligen kann.
Ein entsprechender Abstimmungsprozess auf Landesebene soll zeitnah eingeleitet werden.
Auch insoweit werden Sie informiert, sobald hierzu eine abschließende Entscheidung getroffen worden ist.