Wer kann Tagesmutter/-vater werden?

Frauen und Männer, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern haben, Motivation zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mitbringen und sich durch persönliche und soziale Kompetenzen auszeichnen, können sich zur Tagesmutter/-vater qualifizieren. Zukünftige Tagesmütter/-väter sollten einfühlsam, verantwortungsbewusst und belastbar sein und bringen im besten Fall schon pädagogische Grundkenntnisse mit. Ihr Zuhause bzw. angemietete geeignete Räume bieten kindgerechte Räumlichkeiten mit ausreichend Platz für Bewegung, Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten.

Formale Erfordernisse nach SGB VIII

Alle Tagesmütter/-väter benötigen eine „Erlaubnis zur Kindertagespflege“ nach § 43 SGB VIII, um aktiv zu werden. Dafür bringen sie mit:

  • Abschluss eines berufsbegleitenden Qualifizierungskurses von 160 Unterrichtseinheiten (Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater nach 30 Unterrichtseinheiten möglich)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
  • Polizeiliches Führungszeugnis – auch für Familienmitglieder über 18 Jahre, die zum Haushalt gehören
  • Pflegeerlaubnis
  • Nachweis von Mindeststandards zu Sicherheit und Hygiene in den Räumlichkeiten
  • Volljährigkeit

Pflegeerlaubnis
Tagesmütter/-väter benötigen nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn

  • sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt länger als drei Monate

betreuen.