individuell, familiär, professionell und kompetent!

 

Ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur KITA

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre Betreuungsform, welche sich durch kleine Gruppengrößen – von max. 5 Kindern auszeichnet. Gerade für die Entwicklung von Kleinkindern(U3) ist diese Betreuungsform aus pädagogischer Sicht besonders optimal. Hier können die Kindertagespflegepersonen (Tagesmutter/-vater) besonders einfühlsam auf die Bedürfnisse ihrer Schützlinge eingehen. Die Nähe zur Tagesmutter/-vater gibt dem Kind Sicherheit und Orientierung, in kleinen Gruppen knüpfen die Babys und Kinder erste soziale Kontakte. Den Eltern bietet die hohe Flexibilität in der Kindertagespflege bei der Organisation von Berufsalltag und Kinderbetreuung eine große Hilfe.

 

Pädagogik und frühkindliche Bildung als Mittelpunkt der Kindertagespflege.

Die Tagesmütter/Tagesväter in BrB sind an das KitaG gebunden. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung, planen pädagogische Angebote und fördern ihre Bildung. Weiterhin geben sie ihnen die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt spielerisch zu erkunden. In einigen Landkreisen wie zum Beispiel in MOL können Tagesmütter/-väter, nach entsprechender Konzeption/Qualifikation, Kinder bis zum Schuleintritt betreuen.

 

Die Sicherheit in den Räumlichkeiten der Tagesmütter/Tagesväter.

Die Fachberatung und das Jugendamt prüfen die Räumlichkeiten der Tagesmütter/Tagesväter bei einem persönlichen Besuch auf ihre Eignung, ob sie den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder gerecht werden. Beispielhafte Kriterien sind Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder und die Ausstattung mit altersgerechten Spiel- und Lernmaterialien. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Sicherheitsvorkehrungen für die Aufnahme eines Tageskindes ausreichen. Die Tagesmutter/der Tagesvater achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, eine gesunde Ernährung. Viele Kindertagespflegepersonen kochen täglich frisch. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert, zuständig ist die „Unfallkasse Brandenburg“.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Kindertagespflege informieren will.

An das örtliche Jugendamt, alle konkreten Fragen rund um Eignung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen werden dort entschieden. Auf den Websiten der Landkreise/Jugendämter oder über die Websiten der Vereine. Hier haben wir einige Infos und notwendige Formulare als Download eingestellt. Die Bildung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege steht dabei gleichrangig neben der Förderung von Kindern in der KITA. Beide Betreuungsformen sind gleichwertig! Denn nur so können Eltern die beste Entscheidung für die Betreuung ihrer Kinder treffen. Sie haben ein Wunsch und Wahlrecht, § 5 SGBVIII. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.