Für Eltern
Der Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg (LVKTB) ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Kindertagespflege in Brandenburg. Wir setzen uns für die Interessen von Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kindern ein und bieten ein umfassendes Angebot an Informationen, Beratung und Qualifizierung.
Ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kita
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene familiäre Betreuungsform, welche sich durch kleine Gruppengrößen – von max. 5 Kindern auszeichnet. Gerade für die Entwicklung von Kleinkindern (U3) ist diese Betreuungsform aus pädagogischer Sicht besonders optimal. Hier können die Kindertagespflegepersonen (Tagesmutter/Vater) besonders einfühlsam auf die Bedürfnisse ihrer Schützlinge eingehen. Die Nähe zur Kindertagespflegeperson gibt dem Kind Sicherheit und Orientierung, in kleinen Gruppen knüpfen die Babys und Kinder erste soziale Kontakte. Den Eltern bietet die hohe Flexibilität in der Kindertagespflege bei der Organisation von Berufsalltag und Kinderbetreuung eine große Hilfe.
Pädagogik und frühkindliche Bildung als Mittelpunkt der Kindertagespflege
Die Kindertagespflegepersonen in Brandenburg arbeiten nach dem Bildungsplan und KitaG i.V.m. der Kindertagespflegeverordnung Brandenburg. Sie begleiten die Kinder in ihrer Entwicklung, planen pädagogische Angebote und fördern ihre Bildung. Weiterhin ermöglichen sie ihnen, eigene Erfahrungen zu machen und die Welt spielerisch zu erkunden. In einigen Landkreisen können Tagesmütter/Väter, nach entsprechender Konzeption/Qualifikation, Kinder bis zum Schuleintritt betreuen.
Die Sicherheit in den Räumlichkeiten der
Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter)
Die Fachberatung und das Jugendamt prüfen die Räumlichkeiten der Kindertagespflegepersonen bei einem persönlichen Besuch auf ihre Eignung, den Entwicklungsbedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Beispielhafte Kriterien sind Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder und die Ausstattung mit altersgerechtem Spiel,- Lernmaterialien. Insbesondere wird darauf geachtet, dass die Sicherheitsvorkehrungen für die Aufnahme eines Tageskindes ausreichen. Die Kindertagespflegeperson achtet darauf, dass die Kinder sicher und gesund aufwachsen. Dazu gehört auch, eine gesunde Ernährung. Viele Kindertagespflegepersonen kochen täglich frisch. Die Kinder sind in der Kindertagespflege unfallversichert, zuständig ist die „Unfallkasse Brandenburg“:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich über die Kindertagespflege informieren will?
An das örtliche Jugendamt, alle konkreten Fragen rund um Eignung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen werden dort entschieden. Die Bildung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege steht dabei gleichrangig neben der Förderung von Kindern in der KITA. Beide Betreuungsformen sind gleichwertig! Denn nur so können Eltern die beste Entscheidung für die Betreuung ihrer Kinder treffen. Sie haben nach §5 SGB VIII ein Wunsch und Wahlrecht. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
In sechs Schritten zu Ihrer Kindertagespflegeperson
(Tagesmutter/- vater)
1. Kontaktaufnahme mit Kindertagespflegestelle (z.B. über Vereine) in Ihrer Region
2. Erstgespräch: Information und Beratung, Antragstellung auf öffentliche Förderung beim Jugendamt
3. Kennenlernen Kind, Eltern und Kindertagespflegeperson
4. Vertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson
5. Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt
6. Eingewöhnungszeit
Betreuung, Erziehung, Bildung und Ernährung
Die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege können zwischen Eltern und Tagesmutter bzw. Tagesvater individuell vereinbart werden. Dabei ist die Ausgestaltung der Betreuungszeiten so flexibel, dass hier eine optimale Anpassung an den tatsächlichen zeitlichen Betreuungsbedarf der Eltern möglich ist – und das auch zu Zeiten, die in der Regel von Einrichtungen wie Krippen, Kindertagesstätten nicht angeboten werden können wie zum Beispiel über Nacht, am Wochenende oder als Ergänzung zu den Öffnungszeiten in der Einrichtung.
Kinder erforschen mit unbändigem Tatendrang die Welt und lernen in jedem Moment ihres Lebens. Sie erfahren Stück für Stück, wie ihr eigener Körper funktioniert, wie sie mit anderen zusammenleben und kommunizieren können und wie Dinge und Materialien beschaffen sind.
Das Sammeln von Erfahrungswerten erfolgt in jedem der sieben Bildungsbereiche:
- Körper, Bewegung und Gesundheit
- Soziale und kulturelle Umwelt
- Kommunikation: Sprache, Schrift und Medien
- Bildnerisches Gestalten
- Musik
- Mathematische Grunderfahrung
- Naturwissenschaftliche und technische Grunderfahrung
Erwachsene können Kinder bei dieser Entwicklung maßgeblich unterstützen. Dazu sollten sie den Kindern die erforderliche Sicherheit vermitteln, um ihrer Neugier nachgehen zu können und auch die benötigten Freiräume zum Experimentieren schaffen.
Eine der Hauptaufgaben von Kindertagespflegepersonen ist es, die vielfältigen Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und ihre Entwicklung zu fördern.
Kinder brauchen eine sichere Umwelt, in der sie sich frei und unbeschadet bewegen können. Dazu gehören grundlegende Sicherheitsvorkehrungen, etwa Steckdosensicherungen oder das Befestigen von Regalen und Schränken an der Wand.
Zur gesundheitlichen Förderung des Kindes gehören aber auch eine ausgewogene Ernährung und angemessene hygienische Zustände, um der Ausbreitung von Keimen vorzubeugen. Über die Praxis vor Ort erteilt das Jugendamt Auskunft und der Landesverband.
Kosten – nicht teurer als ein Krippen- oder Kindergartenplatz
Als Angebot der öffentlichen Jugendhilfe ist die Kindertagespflege für Eltern nicht teurer als ein Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten und orientiert sich am Elterneinkommen. Die Kindertagespflegepersonen (Tagesmütter/Tagesväter) erhalten vom Jugendhilfeträger eine Vergütung. Wird die Kindertagespflege privat vereinbart, handeln Kindertagespflegeperson und Eltern die Vergütung aus.
Die Bezahlung der Kindertagespflegepersonen erfolgt über das zuständige Jugendamt. Die Eltern entrichten ihren Kostenbeitrag direkt an das Jugendamt.
Betreuungsformen
Im Haushalt der Tagespflegeperson
In der Regel wird die Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson ausgeübt.
Die Kinder werden im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Hierfür benötigt die Kindertagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis vom örtlichen Jugendamt.
Diese Erlaubnis legt auch die maximale Anzahl der zu betreuenden Kinder fest. Es dürfen gleichzeitig bis zu fünf Kinder anwesend sein, und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gesamtzahl der betreuten Kinder variieren.
Im Haushalt der
Eltern
Auch eine Betreuung im Haushalt der Eltern ist möglich. Wird die Kindertagespflege über den öffentlichen Jugendhilfeträger finanziert, erfolgt die Zahlung in der Regel an die Kindertagespflegeperson, die diese Zahlung an die Eltern zum Zweck der Abwicklung des Anstellungsverhältnisses abtritt. Es werden in diesem Fall auch die Hälfte der Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung vom Jugendhilfeträger an die Eltern als Anstellungsträger erstattet, ebenso die Beiträge für eine Unfallversicherung. Die Kindertagespflegeperson hat einen Arbeitsvertrag.
In anderen Räumen und Großtagespflege
Kindertagespflegepersonen können auch in anderen geeigneten Räumen tätig werden – entweder allein oder mit weiteren Kindertagespflegepersonen.
In betrieblicher
Kindertagespflege
In betrieblicher Kindertagespflege könnten sich Betriebe und Unternehmen für eine Festanstellung der Kindertagespflegepersonen entscheiden
Haben Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden oder suchen Sie?
Vermittlung
Dann ist ihr Ansprechpartner für die Kindertagespflege das örtliche Jugendamt bzw. ein durch das Jugendamt beauftragter freier Träger der Kindertagespflege, zum Beispiel ein Tageseltern-Verein. Das Jugendamt überprüft die persönliche Eignung und erteilt Tagesmüttern/-vätern ihre Pflegeerlaubnis.
Aufgaben
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) haben regional unterschiedliche Aufgaben.
• informieren und beraten Eltern und (zukünftige) Kindertagespflegepersonen über die Kindertagespflege
• vermitteln Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege
• sind Ansprechpartner und Bildungsträger für die Qualifizierung und Fortbildung
• begleiten alle Betreuungsverhältnisse und stehen Eltern und Tagesmüttern/-vätern beratend zur Seite.