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Coronavirus & Kindertagespflege
https://www.bvktp.de/corona-virus-und-kindertagespflege/
Die Gewährleistung eines möglichst effektiven Infektionsschutzes für Kinder, Eltern und Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung ist ein sehr wichtiges Anliegen der Landesregierung. Dabei sind alle Anstrengungen darauf ausgerichtet, den Betrieb der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung (Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagespflege) so gut und so lange wie möglich trotz der großen Herausforderungen der Pandemie aufrecht zu erhalten.
Änderungen und Ergänzungen zur 7. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg:
Für Kindertagesstätten und die Kindertagespflege ergeben sich grundsätzlich keine Veränderungen:
– Krippen und Kindergärten sind geöffnet;
– die Horte bleiben geschlossen, wobei Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, an Tagen mit Präsenzunterricht im Hort betreut werden dürfen (§ 18 Abs. 4);
– Kindertagespflegestellen sind im vorschulischen Bereich geöffnet; für Grundschulkinder gelten die Regelungen zum Hort.
Darüber hinaus ist weiter eine Notbetreuung für Hortkinder gemäß § 18 Abs. 5 und 6 unter bestimmten Bedingungen und auf Antrag möglich.
Der Appell an die Eltern, ihre Kinder nicht in die Krippe oder in den Kindergarten zu bringen, gilt fort. Die Förderung der Freistellung von den Elternbeiträgen für Kinder, die nicht oder nicht vollständig an der Kindertagesbetreuung teilnehmen, wird fortgesetzt. Falls der bisher bis zum 28. März 2021 geltende Appell über diesen Zeitpunkt hinaus nicht weitergeführt werden soll, werden wir Sie gesondert informieren.
Durch die Änderungen in § 26 gilt künftig, dass die Entscheidung der Landkreise und kreisfreien Städte über eine Schließung oder Einschränkung des Betriebs von Krippen und Kindergärten (Horte sind bereits geschlossen: s.o.) nicht mehr vom Erreichen einer bestimmten 7-Tage-Inzidenz abhängig ist. Bitte beachten Sie insoweit die in Ihrem jeweiligen regionalen Bereich erfolgten Veröffentlichungen der Kreis- bzw. Stadtverwaltungen.
Falls eine Schließung oder eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung im vorschuligen Bereich gemäß § 26 Abs. 1 erfolgt, können die Regelungen zur Notbetreuung nach § 18 Abs. 5 und 6 (Regelungen zum Notbetrieb im Hort-Bereich) entsprechend angewandt werden. Zwar wurde § 26 Abs. 2 Nr. 12 gestrichen; dies ist aber nicht in der Weise auszulegen, dass bei einer Schließung oder einer Einschränkung der vorschulischen Kindertagesbetreuung keine Notbetreuung stattfinden soll bzw. darf.
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass Familien für Kinder gGmbH wieder Kurse zur Grundqualifzierung für Kindertagespflegepersonen in Brandenburg (160h) und (30h) anbietet.
Die Familien für Kinder gGmbH bietet eine Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) für Personen an, die nicht über eine pädagogische Qualifikation verfügen und im Land Brandenburg als Kindertagespflegeperson tätig werden möchten. Pädagogische Fachkräfte (z.B. Erzieher*innen), die in das Feld der Kindertagespflege einsteigen möchten, besuchen die ersten 30 UE einer Grundqualifizierung.
Die Inhalte der Grundqualifizierung orientieren sich an den Inhalten des Kindertagespflege-Curriculums des Deutschen Jugendinstituts (DJI)
Nächster Termin: 12.04. bis 18.06.2021
› Kursplan Qualifizierungskurs für Brandenburg vom 12.04. bis 18.06.2021
Bei Fragen zu den Konditionen und Terminen wenden Sie sich bitte an:
Nicole Bittner bittner@familien-fuer-kinder.de
030 – 21 00 21 27 und 0159 – 04 86 19 05
Frauke Zeisler zeisler@familien-fuer-kinder.de
030 – 21 00 21 18 und 0176 / 87 54 14 63
Veranstalter:
Familien für Kinder gGmbH
Ort
Familien für Kinder gGmbH, Stresemannstr. 78, 10963 Berlin
Der diesjährige Fachtag für die Kindertagespflege in Brandenburg hat aufgrund der aktuellen Pandemie nicht wie gewohnt in einer Präsenzveranstaltung stattfinden können. Kurzfristig haben wir auf einen Online-Fachtag umgestellt. Trotz einiger kleiner Probleme bei der Anmeldung können wir rückblickend sagen, der Fachtag hat erfolgreich mit 96 Teilnehmer*innen stattgefunden.
Wir bedanken uns bei den Referent*innen Maria Ihm und Jens Luther sowie bei der Firma Alfaview für die technische Unterstützung, sowie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) für die finanzielle Förderung.
Die durchweg positiven Rückmeldungen haben gezeigt, dass wir auf einem guten Weg sind und weitere Online-Angebote gewünscht werden.
In der Anlage finden Sie die Fachtagsunterlagen.
Online-Fachtag 2020 „Gute, gesunde Kindertagespflege“
am 14. November 2020
von 10.00 bis 13.00 Uhr
Das Thema „Gute, gesunde Kindertagespflege“ wird Ihnen mit zwei Vorträgen präsentiert, die einen fachlichen Austausch anregen sollen.
Eine detailliertere Einladung mit den Informationen zur Anmeldung, dem Ablauf und kurze Informationen zu den Dozenten wird noch folgen.
anbei erhalten Sie und Ihr ein Informationsschreiben und die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Umsetzung des Bundesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020–2021 im Land Brandenburg (U6-Ausbau-Richtlinie 2020–2021).
Dieses Programm ist nicht nur für Kitas gedacht. Auch Kindertagespflegepersonen können sich bewerben. Diese Chance sollten wir nutzen.
Schule und Kita: Kein Attest bei leichtem Schnupfen oder Husten
19. September ab 10.00 Uhr
Kommunikationstraining – Mit guten Argumenten überzeugen
Friedrich Naumann Stiftung
Alle Anmeldeinformationen und Daten entnehmen Sie der Einladung
Das den Tagespflegepersonen von dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlende monatliche Betreuungsentgelt setzt sich aus der Erstattung des Sachaufwandes, dem Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung sowie der (anteiligen) Erstattung von Beiträgen zur Unfallversicherung, Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Der Landkreis hat in Umsetzung des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. April 2016 ( OVG 6 A 4.15) mit der Richtlinie vom 20. September 2017 die Sachkostenpauschale rückwirkend zum 1. Juli 2014 erhöht. Zugleich hat er, ohne dass dies Gegenstand der genannten gerichtlichen Entscheidung gewesen ist, die Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistungen reduziert.
Urteil vom 22. Juni 2020 – OVG 6 A 5.18 –
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Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
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Häufige Fragen zum Gesetz über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2 Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag
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Potsdam, 30. April 2020. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat im Rahmen seiner 5. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe“ (Drucksache 7/886) sowie zum Entwurf der Änderung der Kita-Personalverordnung durchgeführt.
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Am 28. März 2020 ist das Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)“ in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 30.09.2020.
Ziel des Gesetzes ist: „Es soll niemand aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Krise in existenzielle Not geraten“. Und: (Es) „muss gesetzlich sichergestellt werden, dass der Bestand der sozialen Dienste und Einrichtungen in diesem Zeitraum nicht gefährdet ist“
Die wesentlichen Informationen für die Kindertagespflege sind:
- Kindertagespflegepersonen, die über die öffentliche Jugendhilfe finanzierte Kindertagespflege anbieten, gelten als „Leistungserbringer“ bzw. „soziale Dienstleister“.
- Kindertagespflegepersonen, die privat finanziert Kindertagespflege anbieten, gelten als „Solo-Selbstständige“.
Sofern der öffentliche Jugendhilfeträger oder der private Vertragspartner die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung bzw. der vereinbarten Entgelte garantiert, brauchen Kindertagespflegepersonen keinen Antrag stellen.
Sollte der öffentliche Jugendhilfeträger oder der private Vertragspartner seine Zahlungen einschränken oder einstellen, weil die Leistung – also die Betreuung der Kinder – nicht erbracht wird, können Kindertagespflegepersonen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
In jedem Fall soll der öffentliche Jugendhilfeträger – im Sinne dieses Gesetzes „Leistungsträger“ – dafür sorgen, dass die Existenz sozialer Dienstleister nicht gefährdet ist.
Die private Kindertagespflege – also, die von den Eltern selbst finanzierte Betreuung – fällt somit in den Bereich der Soloselbstständigen. Sie können jetzt die Soforthilfegelder und ALG 2 beantragen.
Die Antragsformulare für finanzielle Unterstützungen sollen über die Landesregierungen zur Verfügung gestellt werden und sind über die Internetseiten der jeweiligen Landesregierungen bzw. nachgeordneten Behörden zu finden.
Weitere Informationen stehen auch auf der Homepage des Bundesverbandes für Kindertagespflege zur Verfügung,
DANKE AN..
Aktuelle Unterstützungsangebote
Bei der ILB Brandenburg sind die Formulare für die Soforthilfen für Kleinunternehmer und Soloselbständige herunter zu laden.
Weitere Informationen bei VERDI
Gute Nachrichten in schlechten Zeiten
!! Wichtig !!
Liebe Kindertagespflegepersonen,
nachfolgendes Schreiben aus dem MBJS /Ref.22 – an die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise -zur Kenntnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenem Anlass – u.a. wegen eingehender Nachfragen aus Jugendämtern und von Kindertagespflegepersonen – möchte ich darauf hinweisen:
*Aufgrund der Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 20.März 2020 sollen Kindertagepflegestellen nunmehr grundsätzlich geschlossen werden * (s.u.). Sie können aber auch im Einzelfall als Notfallversorgung durch Entscheidung der Landrätinnen, Landräte und Oberbürgermeister in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern weiter betrieben werden.
Ist die Schließung der Kindertagespflegestelle über das örtliche Gesundheitsamt und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angezeigt, kann die Finanzierung mit guten Gründen weiterlaufen.
Weder der Tatbestand des § 23 SGB VIII, noch der des § 18 KitaG lassen erkennen, dass der Fall einer Schließung durch höhere Stellen zu einer Versagung der Finanzierung führen muss. Auch die Förderung des Landes wird fortgeführt, wenn die Finanzierung der Kindertagespflege durch Sie fortgesetzt wird.
Beste Grüße
Volker-Gerd Westphal
Leiter der Abteilung
Kinder, Jugend, Sport und Weiterbildung
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Lage der Kindertagespflegestellen im Land noch einmal neu bewertet und ist zu folgender Empfehlung gekommen.
Das Ministerium empfiehlt ab Montag, 23. März 2020, alle Kindertagespflegestellen in Brandenburg zu schließen. Kindertagespflegestellen, die der Notfallbetreuung dienen, können weiterbetrieben werden.
Hier lesen
Hier den Brief lesen
Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen, sind Maßnahmen erforderlich, die sozialen Kontakte untereinander auf ein Minimum zu reduzieren.
Hier zu den aktuellen Informationen
Weitere, täglich,aktualisierte, Informationen stehen auf der Homepage des MBJS unter folgendem Link zur Verfügung.
https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html#
Der Jahresempfang sowie die Mitgliederversammlung am 14.03.20 im Haus der Begegnung in Potsdam wird nicht statt finden können
› mehr Informationen
Informationen zum 3. Tag der Kindertagespflege Brandenburg
Der Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg besteht 2020 fünf Jahre. Wir laden herzlich zum Jahresempfang am 14. März nach Potsdam ein (siehe Einladung). Gäste sind willkommen, sollten sich aber bei der Landesvorsitzenden anmelden.
https://www.tsv-falkensee.de/dein-sport/gymwelt/anmeldung-academy/
Nächster Start 18.01.20
Wie in jedem Jahr werden zum 01.01.2020 wieder die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst.
Es gelten dann für selbstständig Tätige Kindertagespflegepersonen folgende Beträge:
Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung: 1.061,67 €.
Beitragssätze und Mindestbeiträge:
Krankenversicherung ohne Krankentagegeldversicherung: 14,0 % = mindestens 148,63 € Krankenversicherung mit Krankentagegeldversicherung: 14,6 % = mindestens 155,00 €. Liegt das steuerpflichtige Einkommen über der Mindestbemessungsgröße, werden die Beiträge entsprechend prozentual errechnet. Zusätzlich werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen in Höhe von ca. 1% fällig.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung kann mitversichert sein, wer nicht mehr als 455,00 € steuerpflichtiges Einkommen monatlich als Selbstständige*r erzielt, bei Angestellten gilt nach wie vor die Grenze von 450,00 €.
Pflegeversicherung: 3,05% (mit eigenen Kindern) bzw. 3,3% (ohne eigene Kinder), d.h. 32,38 € bzw. 35,04 €.
Rentenversicherung: 18,6 %, Mindestbeitrag: 83,70 €
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer liegt 2020 bei 9.408,00, bei Verheirateten bei 18.816,00 €.
Zweitägige Veranstaltung von Paritätischem Gesamtverband, Bundes- und Landesverband für Kindertagespflege
„Demokratie leben“ heißt ein Programm der Bundesregierung, bei dem es darum geht, Mitentscheidung, Partizipation und Abgrenzung gegenüber antidemokratischen Tendenzen zu unterstützen. In der Fortbildungsveranstaltung am 18. und 19. Oktober im BlauArt in Potsdam ging es vornehmlich um Kinder in Kita und Kindertagespflege. Eine Veranstaltung mit Experiment-Charakter, da an zwei Tagen Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen sowie Fachberater*innen gemeinsam diskutierten.
So startete die Tagung mit einem Vortrag von Eva Prausner (ElternStärken), die gesellschaftliche Tendenzen der Ausgrenzung analysierte und dazu aufrief, solche Verhaltensweisen nicht hinzunehmen, sondern zu de-legitimieren, zu hinterfragen und ihnen entgegen zu treten.
Marc Köster (Paritätischer Gesamtverband) und Teresa Lehmann (Bundesverband für Kindertagespflege) stellten Inhalte und Ergebnisse der jeweiligen Projekte im Rahmen von „Demokratie Leben“ vor. In einem ersten Workshop, den Bildungsreferentin Melike Cinar leitete, konnten die Teilnehmer*innen über gute und schlechte (Partizipations-)Erfahrungen in ihrer Arbeit berichten. Sabine Radtke, Referentin für Kinder und Kita beim Paritätischen Landesverband Berlin, erläuterte anschließend das Konzept „Kinderstube der Demokratie“.
Am Samstag brachte Mediator und Fortbildner Julius Seelig die Teilnehmer*innen mit vielen eigenen Erfahrungen, aber auch mit unterhaltsam dargebotener Theorie der Partizipation in Schwung. In parallelen Workshops von Teresa Lehmann (Beteiligung von Kindern bis drei Jahren in der pädagogischen Praxis) und Ariane Schneider-Müllenstädt (Respekt vor der Eigeninitiative des Kindes und Unterstützung seiner Selbstständigkeit) konnten die ca. 40 Gäste eigene Erfahrungen einbringen.
Der Landesverband dankt den Kooperationspartnern für die gute Zusammenarbeit und dokumentiert die Veranstaltungsinhalte mit Fotos und Präsentationen demnächst auf seiner Homepage.
Ingrid Pliske-Winter
Landesvorsitzende
Der Landesverband für Kindertagespflege bietet am
Samstag, den 24. August 2019 von 11:00-16:00 Uhr
eine Fortbildung an zum Thema
„Aktuelle Rechtsfragen in der Kindertagespflege“ an.
Referent: Rechtsanwalt Martin Sträßer, Chemnitz
Die Fortbildung findet statt im:
Paritätischen Sozial- und Beratungszentrum gGmbH, Zum Teufelssee 30 in 14478 Potsdam.
Anmeldungen bitte bis zum 31. Juli ausschließlich an Antje Matk unter der E-Mail: sonnenschein-antje@gmx.de. Diejenigen, die sich bereits bis zum 16. Juni angemeldet hatten, werden an Antje weitergeleitet und müssen sich nicht noch einmal anmelden.
Es wird ein Teilnehmer*innen-Beitrag von 35,– Euro erhoben. Darin ist ein Mittagsimbiss enthalten. Der Beitrag soll bis zum 31. Juli unter Angabe des Namens und des Verwendungszweckes „Fortbildung Sträßer“ auf das Konto des Landesverbandes überwiesen werden.
Bankverbindung: Sparkasse Elbe-Elster
IBAN: DE51 1805 1000 0201 0285 06
BIC: WELADED1EES
Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Pliske-Winter
Landesvorsitzende
Der Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg ist Träger der freien Jugendhilfe
Freitag, 07.06.2019
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat mitgeteilt, dass leider keine Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.
Wir finden das schade, hoffen aber, dass es 2020 wieder besser aussieht.
Der Landesverband selbst bietet in 2019 hat seit zwei eigene Fortbildungsangebote an, die wir bereits in früheren Rundbriefen angesprochen haben. Nun können wir dazu auch konkrete Orte und Termine nennen.
Am 24. August 2019 findet von 11:00-16:30 Uhr eine Fortbildung mit Rechtsanwalt Martin Sträßer (Dresden) zu aktuellen Rechtsfragen in der Kindertagespflege statt.
Am 19. Oktober 2019 wollen wir uns wie schon auf dem Landesfachtag 2018 mit Demokratie und Partizipation in der Kindertagespflege befassen. Auch diese Fortbildung wird von 11:00-16:30 Uhr dauern. Als Referentinnen können wir Teresa Lehmann vom Bundesverband und Ariane Schneider-Müllenstädt begrüßen.
Ort der Veranstaltungen ist das Paritätische Sozial- und Beratungszentrum gGmbH, Zum Teufelssee 30 in 14478 Potsdam.
Montag, 18.03.2019
Unser 4.Jahresempfang mit anschließender Mitgliederversammlung fand am 16.03.2019 in Wittenberge statt. Interessante Gesprächspartner waren u.a. der Abteilungsleiter Gerd-Volker Westphal aus dem Bildungsministerium, der für den Bereich Kindertagesbetreuung zuständig ist und RA Martin Sträßer, der viele Kindertagespflegepersonen vertritt. Sehr informativ! Aber auch der Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr des Verbandes mit Eröffnung des Kindertagespflegebüros gaben heute Grund zum feiern. Fazit bleibt aber, wir müssen uns gemeinsam weiter stark für unsere Interessen machen!
Montag, 18.03.2019
Bundesverwaltungsgericht zum Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 23.10.2018 – BVerwG 5 C 15.17 – klargestellt, dass maßgeblich für die Bestimmung des Betreuungsbedarfs, den die Jugendhilfeträger zu gewähren haben, der Betreuungswunschder Sorgeberechtigten und damit deren subjektive Bewertung des Betreuungsbedarfs ist.
Dies gelte nicht nur für die institutionelle Betreuung (Kindertageseinrichtung), sondern auch für die Kindertagespflege.
Damit dürfte die bisherige Praxis vieler Jugendämter, den Betreuungsbedarf in der Kindertagespflege anhand von Arbeits- und Wegezeiten zu ermitteln und zu bewilligen, nicht mehr haltbar sein.
Eine Bedarfsprüfung ist nicht mehr zulässig, sondern der zu bewilligende Betreuungsumfang ist ausschließlich am Wunsch der Eltern zu bemessen – begrenzt durch das Kindeswohl.
Das Urteil kann auf der Seite des“Bundesverwaltungsgerichts”nachgelesen werden.
Donnerstag, 28.02.2019
Keine Kürzung des Anspruchs von Tagespflegepersonen auf hälftige Erstattung ihrer nachgewiesenen Aufwendungen zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
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Montag, 12.02.2019
Informationen und Anmeldung zum Tag der offenen Tür der Kindertagespflege in Brandenburg am 11.05.19
Hier informieren & anmelden
Sonntag, 11.02.2019
Samstag, 25.08.2018
Ingrid Pliske-Winter von Ministerpräsident Dietmar Woidke geehrt
Zur Pressemitteilung
Samstag, 05.05.2018
Offene Türen in Kindertagespflegestellen von Atlandsberg bis Werneuchen
Zur Pressemitteilung
Dienstag, 13.03.2018
Der Bundesverband startet mit der Aktionswoche der Kindertagespflege vom 5. bis 12. Mai 2018 zum ersten Mal eine deutschlandweite Kampagne, bei der sich Kindertagespflegepersonen, Fachberatungen und alle, die im Bereich der Kindertagespflege tätig sind, darstellen können. Informationen und Teilnahmemöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Bestellung von Materialien sind auf der Homepage veröffentlicht.
› mehr Informationen
Informationen zum 3. Tag der Kindertagespflege Brandenburg
Donnerstag, 08.03.2018
Gestern luden die Landtagspräsidentin und die Frauenpolitikerinnen der Fraktionen zu einem Frauentagsempfang in den Potsdamer Landtag. Selbstverständlich war auch die Kindertagespflege ein angesprochenes Thema. Die Landesvorsitzende Ingrid Pliske-Winter nutzte den Abend zu einem Austausch mit der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport,Britta Ernst, über die Situation der Kindertagespflege in Brandenburg.“
Samstag, 03.03.2018
Zum nunmehr 3. Mal hat der Landesverband heute einen Jahresempfang ausgerichtet. Gleich im Anschluss stand auch die Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl an. Glückwunsch an unsere einstimmig im Amt bestätigte Landesvorsitzende Ingrid Pliske-Winter und ihr Vorstandsteam. Der Tag bot viele Möglichkeiten zum Austausch, den die Teilnehmer aus ganz Brandenburg auch rege nutzten. Zu den Gästen des Tages zählten auch zwei Vertreter des Bildungsministeriums, die uns in unserem Einsatz unterstützen.
Es ist schon einiges erreicht aber die Situation der Kindertagespflegepersonen zu verbessern, bleibt unser Ziel. Natürlich auch die Kindertagespflege noch bekannter zu machen.
Samstag, 03.03.2018
Veranstaltungsort:
Mehrgenerationenhaus Nuthethal, Schlüterstraße 46, 14558 Nuthethal OT Berholz-Rehbrücke
Beginn: 13:00 Uhr
Tel.: 033200/55642
Samstag, 03.03.2018
Veranstaltungsort:
Mehrgenerationenhaus Nuthethal, Schlüterstraße 46, 14558 Nuthethal OT Berholz-Rehbrücke
Beginn: 11:00 Uhr
Tel.: 033200/55642
Dienstag, 30.01.2018
Kommentar von Ingrid Pliske-Winter
Zum Artikel des Bundesverwaltungsgerichts
Dienstag, 16.01.2018
Die Landesvorsitzende des Verbandes für die Kindertagespflege in Brandenburg e.V. Ingrid Pliske-Winter wurde in den Landesfachausschuss für Bildung, Wissenschaft und Forschung der CDU Brandenburg berufen. Der Ausschuss unter Leitung des Bildungspolitikers Gordon Hoffmann MdL vereint Experten aus dem Bereich Bildung und Wissenschaft, um Themen zu diskutieren und neue Denkanstöße in den Bereichen zu geben. Das Gremium arbeitet mit Expertinnen und Experten zusammen unabhängig ob diese auch parteipolitisch gebunden sind.
Montag, 01.01.2018
- Krankenversicherung
Der Beitragssatz für nebenberuflich selbstständig Tätige bleibt bei 14,0 %, für hauptberuflich Selbstständige bei 14,6 %. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst erheben dürfen. Er beträgt ca. 1 %.Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von monatlich 435,00 € (also nach Abzug der Betriebskostenpauschale bzw. der nachgewiesenen Betriebsausgaben) ist es für Verheiratete möglich, in der Familienversicherung des Partners/der Partnerin zu verbleiben, der/die gesetzlich versichert ist. Für angestellte Kindertagespflegepersonen gilt nach wie vor die Einkommensgrenze von 450,00 €.Bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu1.015,00 € wird für Tagesmütter/Tagesväter nur der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung (zuzüglich Zusatzbeitrag) in Höhe von 142,10 € an. Die Hälfte davon erstattet wie immer der öffentliche Jugendhilfeträger. Beträgt das steuerpflichtige Einkommen mehr als durchschnittlich 1.015,00 € pro Monat, wird der Beitrag prozentual errechnet.Als hauptberuflich selbstständig tätig eingestufte Kindertagespflegepersonen zahlen ebenfalls einen Beitrag, der sich an ihrem steuerpflichtigen Einkommen orientiert. Die Mindestbemessungsgrundlage liegt hierfür bei 2.283,75 €. Diese haben regelmäßig die Möglichkeit, zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Sie haben in der Regel auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Nach Wegfall der Sonderregelung für die Krankenversicherung nach § 10 SGB V zu Ende 2018 gilt dieser Bezugswert für alle Kindertagespflegepersonen. - Pflegeversicherung
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bleibt in 2018 bei 2,55 % bzw. 2,8 %, für diejenigen, die keine eigenen Kinder haben. Die konkreten Beträge sind 26,27 € bzw. 28,42 €. Die Hälfte davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger. - Rentenversicherung
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt auf 18,6 %. Gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist, wer ein steuerpflichtige Einkommen von mehr als 450,00 € durchschnittlich pro Monat erzielt. Auch davon erstattet der öffentliche Jugendhilfeträger die Hälfte. Wer weniger verdient oder sozialversicherungspflichtige Angestellte (mehr als Minijob) beschäftigt, ist nicht rentenversicherungspflichtig. - Einkommensteuer
Erst ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 9.000,00 € bzw. zusammen 18.000,00 € bei Verheirateten muss überhaupt Einkommensteuer gezahlt werden. Die Steuererklärung muss bis zum 31.07. für das Jahr 2017 abgegeben werden. Bisher endete die Frist am 31.05.
Samstag, 23.09.2017
Wie wir Ihnen helfen können, ihr Potenzial zu entfalten.
Dienstag, 16.05.2017
Montag, 07.03.2017
Donnerstag, 19.01.2017
Freitag, 13.01.2017
Samstag, 12.11.2016
Mittwoch, 21.09.2016
Donnerstag, 12.05.2016
Brandenburger Tagesmütter/-väter beim Tag der offenen Tür dabei
Donnerstag, 21.01.2016
Montag, 18.01.2016
Landesverband der Kindertagespflege zieht erste Bilanz –
Gleichstellung der Tagespflege ausbaufähig.
Lausitzer Rundschau – Keine Gegner von Kitas oder Jugendämtern
Freitag, 01.01.2016
Donnerstag, 27.04.2015
Gründung des Landesverband für Kindertagespflege Brandenburg
Donnerstag, 08.10.2015
Landesverband kritisiert neue Satzung der Kindertagespflege LOS
Liebe Mitglieder,